Sprechzeiten
Montag | 9:00 bis 13:00 Uhr | 15:00 bis 18:00 Uhr* |
Dienstag | 9:00 bis 13:00 Uhr | nachmittags geschlossen |
Mittwoch | 9:00 bis 13:00 Uhr | 15:00 bis 18:00 Uhr* |
Donnerstag | 9:00 bis 13:00 Uhr | nachmittags geschlossen |
Freitag | 9:00 bis 13:00 Uhr | 15:00 bis 18:00 Uhr* |
Einlass bis 10 min vor Ende der Sprechstunde.
Termine können Sie während der Sprechzeiten telefonisch oder über doctolib rund um die Uhr vereinabren.
* Während der Schulferien findet nachmittags keine Sprechstunde statt.
Terminvereinbarung
Wir möchten Sie bitten, vor Ihrem Besuch in der Praxis nach Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren. Auch in dringenden Fällen,
z.B. bei akuten Erkrankungen bitten wir Sie, vorher kurz anzurufen.
Ohne Termin müssen Sie unter Umständen mit einer längeren Wartezeit rechnen. Außerdem behalten wir uns bei Ausschöpfung unserer Kapazitäten vor, Patienten ohne Termin abzulehnen. Patienten
mit Termin haben immer Vorrang und Patienten ohne Termin werden nur "eingeschoben", wenn sich dadurch der nachfolgende Termin nicht verzögert.
Mit Termin entstehen erfahrungsgemäß keine nennenswerten Wartezeiten, wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, wenn einmal ein Notfallpatient vorgezogen werden muss.
Wenn Sie ohne Termin behandelt werden möchten, ist es sinnvoll, nicht gleich zu Beginn der Sprechstunde zu kommen, da das Patientenaufkommen zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß am größten ist und somit die Wartezeiten für ungeplante Patienten am längsten sind.
Laboruntersuchungen
Routinemäßige Laboruntersuchungen werden montags bis freitags von 9:00 bis 11:30 Uhr durchgeführt. Auch für Laboruntersuchungen ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich.
Vorbereitung für bestimmte Laboruntersuchungen:
Blutzucker: bitte nüchtern kommen (ein Glas Wasser oder eine Tasse Tee oder Kaffee ohne Zucker sind erlaubt).
Schilddrüsenwerte: bitte am Untersuchungstag keine Schilddrüsentabletten einnehmen.
Überweisungen:
Auch nach der Abschaffung der sogenannten Praxisgebühr besteht weiterhin das Überweisungsgebot, d.h., dass gesetzlich Versicherte bei einem Besuch eines Facharztes grundsätzlich eine Überweisung vorlegen sollen. Nur mit einem Überweisungsschein erhält Ihr Hausarzt einen Behandlungsbericht, und nur mit einem Bericht des Facharztes können dessen Befunde in der weiteren Behandlung berücksicht werden, sowie die Untersuchungsergebnisse mit Ihnen besprochen und die Verordnung von Medikamenten daraufhin überprüft werden, ob sie mit den anderen Verordnungen oder Erkrankungen zusammen passt.
Rezeptbestellungen
Wenn Sie ein Wiederholungsrezept für Ihre Dauermedikation benötigen, können Sie dieses gerne telefonisch vorbestellen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Rezepte nur mit vorfrankiertem Freiumschlag zuschicken können. Sollte es sich um die erste Rezeptausstellung oder den ersten Kontakt im aktuellen Quartal handeln, ist bei Abholung des Rezeptes unbedingt die Vorlage Ihrer Versicherungskarte erforderlich.