Hausarztpraxis Andreas Ploch Facharzt für Allgemeinmedizin Velaskostr. 2, 85622 Feldkirchen
Hausarztpraxis Andreas PlochFacharzt für Allgemeinmedizin Velaskostr. 2,  85622 Feldkirchen

Aufgrund der Corona-Situation werden aktuell keine Belehrungen gem. §43 Abs. 1 durchgeführt. Wir bitten um Verständnis.

Belehrung gem. §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

Die Belehrung gem. § 43 (1) IfSG ("Gesundheitszeugnis") benötigen alle in Teil- oder Vollzeit angestellten Arbeitnehmer im Lebensmittel- und Gastronomiegewerbe.

Sie wird vom Gesundheitsamt und beauftragten Ärzten vorgenommen.

 

Die Belehrung findet jeden 1. und 3. Freitag im Monat (nicht in den Schulferien) um 18 Uhr statt. Die Kosten betragen 25,00 € pro Person, eine verbindliche Voranmeldung ist unbedingt erforderlich.

 

Wichtig:

  • Bitte kommen Sie bis spätestens 17:50 Uhr; die Belehrung beginnt pünktlich um
    18 Uhr, verspätet eintreffende Personen können nicht mehr teilnehmen.

     
  • Bringen Sie den Betrag von 25,00 € unbedingt passend in bar mit.
     
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Versicherungskarte, EU-Führerschein) mit.
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© Hausarztpraxis Ploch in Feldkirchen, März 2024