Aufgrund der Corona-Situation werden aktuell keine Belehrungen gem. §43 Abs. 1 durchgeführt. Wir bitten um Verständnis.
Belehrung gem. §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Belehrung gem. § 43 (1) IfSG ("Gesundheitszeugnis") benötigen alle in Teil- oder Vollzeit angestellten Arbeitnehmer im Lebensmittel- und Gastronomiegewerbe.
Sie wird vom Gesundheitsamt und beauftragten Ärzten vorgenommen.
Die Belehrung findet jeden 1. und 3. Freitag im Monat (nicht in den Schulferien) um 18 Uhr statt. Die Kosten betragen 25,00 € pro Person, eine verbindliche Voranmeldung ist unbedingt erforderlich.
Wichtig: