Kosten für Selbstzahlerleistungen
Während die privaten Krankenversicherungen die meisten medizinischen Leistungen erstatten, bezahlen die gesetzlichen Kassen nur Leistungen, die gemäß des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sind. Das bedeutet, die gesetzlichen Kassen erstatten nur die Mindestleistungen. Leider führt dies dazu, dass viele sinnvolle medizinsiche Leistungen, die nach Meinung der gesetzlichen Kassen den o.g. Kriterien nicht entsprechen, auch nicht bezahlt werden. Darunter fallen in erster Linie viele Vorsorgeuntersuchungen. Ärzten, die Leistungen anbieten, welche jedoch nicht von den Kassen erstattet werden, bleibt daher nichts anderes übrig, als diese Leistungen privat abzurechnen, wenn diese vom Patienten gewünscht werden.
Unsere Praxis bietet umfangreiche Untersuchungen und Behandlungsmethoden an, die zwar durchaus medizinisch sinnvoll sind, aber von gesetzlich Versicherten privat bezahlt werden müssen.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Liste der angebotenen Selbstzahlerleistungen und deren Honorierung.